[Debatte] Kardinalskollegium

  • Handlung:Der Konzilssekretär Kardinal MacLachlan tritt vor das versammelte Konzilsplenum und beginnt den Sitzungstag mit einer Andacht.


    Ave, du Himmelskönigin, ave, der Engel Herrscherin. Wurzel, der das Heil entsprossen, Tür, die uns das Licht erschlossen: Freu dich, Jungfrau, voll der Ehre, über allen Sel'gen hehre, sei gegrüßt, des Himmels Krone, bitt' für uns bei deinem Sohne. Amen.


    Handlung:Nach einem Moment des stillen Gebets eröffnet er die Debatte und gibt das Konzil für Wortmeldungen frei.


    Eminenzen und Exzellenzen!


    Es ist nun über das Kollegium der Kardinäle zu debattieren. Bislang besteht der folgende Beschluss:


    Beschluss über das Kardinalskollegium


    1. Das Kardinallskollegium besteht aus den Kardinalbischöfen, den Kardinalpriestern und den Kardinaldiakonen. Ihm sitzt der Kardinaldekan vor.
    2. Auf Vorschlag des Kardinalskollegiums ernennt der Papst einen geweihten Bischof zum Kardinaldiakon, woraufhin dieser stimmberechtigt an den Konsistorien des Kardinalskollegiums teinehmen darf, nicht jedoch am Konklave.
    3. Auf Vorschlag des Kardinalskollegiums verleiht der Papst einem Kardinaldiakon eine der neun valsantinischen Titelkirchen, woraufhin dieser Kardinalpriester wird und das Recht erhält, stimmberechtigt am Konklave teilzunehmen. Die neun valsantinischen Titelkirchen werden durch das nächste Konzil festgelegt. Mit der Verleihung einer Titelkirche an einen Kardinal verliert gegebenenfalls der Kardinal, der vorher diese Titelkirche innehatte, seinen Status als Kardinalpriester und wird wieder Kardinaldiakon.
    4. Mit der Wahl und Ernennung zum Kurienkardinal verleiht der Papst diesem Kardinal eines der drei valsantinischen Titelbistümer Santa Julía, Nuesca oder Santiago, woraufhin dieser Kardinalbischof wird. Mit der Verleihung eines Titelbistums verliert der Kardinalbischof gegebenenfalls eine verliehene Titelkirche; und gegebenenfalls verliert der Kardinal, der vorher dieses Titelbistums innehatte, seinen Status als Kardinalbischof und wird wieder Kardinaldiakon.
    5. Auf Vorschlag des Kardinalskollegiums entzieht der Papst einem Kardinalpriester seine Titelkirche oder versetzt einen Kardinal in den Ruhestand. Kardinäle im Ruhestand verlieren automatisch ihnen verliehene Titelkirchen oder Titelbistümer, werden wieder Kardinaldiakone und haben nicht mehr das Recht, an den Konsistorien des Kardinalskollegiums teilzunehmen. Ebenso kann der Papst auf Beschluss des Kardinalskollegiums einen Ruhestand widerrufen und dem Kardinaldiakon wieder die Teilnahme an den Konsistorien des Kardinalskollegiums gestatten.
    6. Der Papst ist an Vorschläge des Kardinalskollegiums nicht gebunden, soll aber vor jeder Entscheidung über die Kreierung von Kardinälen oder die Änderung des Status eines Kardinals das Kardinalskollegium anhören.


    Ich bitte um Wortmeldungen.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia

  • Eminenzen und Exzellenzen,


    mir fiele auch kein Verbesserungsvorschlag ein. Es scheint so, als könne man hier schon eine Abstimmung anordnen.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia

    Duc de Nivelles


    vormals:

    Kardinaldekan

    Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto


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  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Ich schlage vor, in dieser Angelegenheit den folgenden Beschluss zu fassen:


    Sectio IV. Über die Kardinäle


    A. Die Kardinäle der heiligen katholischen und apostolischen Kirche stehen dem Papst als Ratgeber in der Leitung der Weltkirche zur Seite. Dazu treten die Kardinäle zu Konsistorien zusammen, um wichtige Angelegenheiten der Kirche zu beraten und Personalentscheidungen zu treffen. Zum ordentlichen Konsistorium werden alle Kardinäle geladen, die nicht in den Ruhestand versetzt worden sind. Das ordentliche Konsistorium tagt ständig, außer während der Sedisvakanz oder eines Konzils. Hier treten zum außerordentlichen Konsistorium nur die Kardinalbischöfe und Kardinalpriester zusammen.


    B. Kardinäle werden ausschließlich durch den Papst auf Vorschlag des Kardinalskollegiums kreiert. Die Kreierung ist gültig, sobald der Kandidat das päpstliche Ernennungsdekret angenommen und dem Papst seinen Kardinalseid geleistet hat. Jeder Kardinal soll spätestens mit dem Erhalt des Ernennungsdekrets die Bischofsweihe empfangen. Der Papst kann auf Vorschlag des Kardinalskollegiums einen Kardinal in den Ruhestand versetzen und ihn aus diesem wieder zurückholen. Ein Kardinal, welcher sich im Ruhestand befindet, genießt den Status und alle Privilegien und Ehrenvorrechte eines Kardinals, nimmt jedoch nicht mehr an Konsistorien und Konklaven teil, kann auch kein Amt in der Kurie mehr übernehmen und verliert auch ihm verliehene Titelkirchen und Titelbistümer.


    C. Das Kollegium der Kardinäle ist in drei Kardinalsklassen unterteilt, welche die traditionelle Rangordnung im Kardinalskollegium der katholischen Kirche darstellen. Die Kardinäle werden in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone eingeteilt. Es kann zu jederzeit höchstens drei Kardinalbischöfe und höchstens neun Kardinalpriester geben, die Anzahl der Kardinaldiakone hingegen ist unbegrenzt.


    D. Zur Klasse der Kardinaldiakone gehören all jene Geistlichen an, die durch den Papst erstmalig zum Kardinal kreiert werden, eine ihnen verliehen Titelkirche oder ein ihn verliehenes Titelbistum verloren haben oder in den Ruhestand versetzt worden sind. Wer Kardinaldiakon ist, genießt sämtliche Privilegien des Kardinalsstands, mit Ausnahme der Teilnahme am Konklave.


    E. Zur Klasse der Kardinalpriester gehören die im Konklave stimmberechtigten Kardinäle. Auf Vorschlag des Kardinalskollegiums verleiht oder entzieht der Papst einem Kardinaldiakon eine der neun Titelkirchen in Valsanto, womit der Kardinal zum Kardinalpriester aufsteigt bzw. diesen Status wieder verliert. Über die verliehene Titelkirche führt der Kardinalpriester eine Schirmherrschaft; er ist daher angehalten, regelmäßig Messen in dieser Kirche zu lesen.


    F. Zur Klasse der Kardinalbischöfe gehören diedrei Kurienkardinäle. Alle vier Monate - jeweils an Allerheiligen, am Aschermittwoch und am Fest Heiligstes Herz Jesu - schlägt das Kardinalskollegium den Papst neu drei Geistliche zur Ernennung zu Kurienkardinälen vor. Zur Erhebung zum Kardinalbischof weist ihnen der Papst eines der drei suburbikarischen Bistümer als Titelbistum zu. Diese Bistümer sind Santa Julía, das traditionell dem Kardinal-Staatssekretär zugesprochen wird, Santiago, das traditionell dem Kardinal-Kämmerer zugesprochen wird, sowie Nuesca, das traditionell dem Kardinal-Großinquisitor zugesprochen wird.


    G. Dem Kardinalskollegium steht der Kardinaldekan vor, der vom Kardinalskollegium stets direkt nach der Neuwahl der Kardinalbischöfe aus dem Kreise dieser gewählt und dem Papst zur Ernennung vorgeschlagen wird. Nach dem Papst ist der Kardinaldekan der höchste Amtsträger der einen aheiligen katholischen und apostolischen Kirche.


    Im Gegensatz zu obigem Beschluss schlage ich vor, dass auch die Kardinaldiakone im ordentlichen Konsistorium stimmberechtigt sind, um zu vermeiden, dass bei der Wahl der Kardinalpriester diese stets junge Kardinäle aus dem inneren Kreise raushalten.

  • Vielleicht dazu eine Frage von mir, Bruder Gottfried. Ist bekannt, auf welchem Raum sich diese Titelkirchen befinden, bzw. wie weit diese voneinander entfernt sind. Unter Umständen kann diese Frage natürlich auch vom Kämmerer der ehemaligen remischen Kirche beantworten.


    Meine Frage intendiert die Möglichkeit, dass das Gebiet auf dem sich die Kirchen befinden sozusagen als, wenn auch weit entfernte, Exklave des Status Valsantinus fungiert und damit Staatsgebiet von Valsantus wird.


    Sollten sich diese Kirchen allerdings zu weit entfernt oder die staatlichen Autoritäten des Kaiserreichs damit nicht einverstanden sind, könnte das natürlich Probleme mit sich bringen.


    Alternativ sähe ich dazu noch zwei Möglichkeiten:


    1. Die Kirchen werden in reguläre Pfarren oder ggf. Bistümer eingegliedert und verlieren ihren Status als Titelkirche.


    2. Die Kirchen werden an sich valsantinisches Staatsgebiet und behalten ihren Status als Titelkirche. Wobei das natürlich wiederrum eine Spaltung des Kardinals- und Bischofskollegium zur Folge hätte.

  • Ich bin nicht der Fachmann um ihre Fragen korrekt zu beantworten. Allerdings wüsste ich nicht, warum Titelkirchen zwingend auf dem Gebiet des Kirchenstaates liegen müssen.


    Man könnte sich ja zb. darauf einigen, dass neue Kardinäle nur noch Titelkirchen hier zugeteilt bekommen. Damit erledigt sich die räumliche Trennung mit der Zeit von selbst.

  • Werte Eminenzen und Exzellenzen!


    Nach dem von mir vorgelegten Entwurf besteht keine Wahl, wo eine Titelkirche zu liegen hat, sondern sie geht von ausschließlich neun in Valsanto existierenden Titelkirchen aus. Dies sind in San Pedro: San Pedro Apóstol Extramuros, San Andrés, San Juan Apóstol y Evangelista, San Bartolomé a Puerta Novara, San Tomás Apóstol und Santa Ana a Río Grande; ferner Santa María Madre di Jesús in Nuesca, San Santiago Mayor in Santiago sowie Santa Isabel de las Catacumbas in Santa Juliá. Alle weiteren Titelkirchen, gleich ob auf valsantinischem oder auf remischem Gebiete, verlieren mit der Verkündung dieser Sektion ihren Status als solche.


    Mit dieser Sektion bleiben auch keine Kardinalpriester mehr amtieren; jeder Kardinal ist fortan ein Kardinaldiakon, es sei denn, ihm wurde eine der neun Titelkirchen oder eines der drei Titelbistümer zugewiesen. Ob Kardinäle gegebenenfalls Patronate für ihnen bisher als Titelkirchen zugewiesene Pfarreien übernehmen, ist abzusprechen mit dem jeweiligen Metropoliten, also für die remischen Titelkirchen mit dem Erzbischof von Rem sowie dem Primas von Dreibürgen.