[Debatte] Kurie

  • Handlung:Der Konzilssekretär Kardinal MacLachlan tritt vor das versammelte Konzilsplenum und beginnt den Sitzungstag mit einer Andacht.


    Erhabne Mutter des Erlösers, du allzeit offene Pforte des Himmels und Stern des Meeres, komm, hilf deinem Volke, das sich müht, vom Falle aufzustehn. Du hast geboren, der Natur zum Staunen, deinen heiligen Schöpfer. Die du, Jungfrau davor und danach, aus Gabriels Mund vernahmst das selige Ave, o erbarme dich der Sünder. Amen.


    Handlung:Nach einem Moment des stillen Gebets eröffnet er die Debatte und gibt das Konzil für Wortmeldungen frei.


    Eminenzen und Exzellenzen!


    Es ist nun über die Kurie der Kirche zu debattieren. Bislang besteht der folgende Beschluss:


    Beschluss über die Kurie


    1. Die Kurie besteht aus den drei Dikasterien. Dies sind das Staatssekretariat, die Heilige Kongregation und die Apostolische Kammer. Den endgültige Titel der Heiligen Kongregation wird das erste Konzil festlegen. Die Leiter der Dikasterien sind der Kardinal-Staatssekretär, der Kardinal-Großinquisitor und der Kardinal-Kämmerer, nur diese drei sind Kurienkardinäle und sollen als Mitglieder der Kurie gelten.
    2. Die Kurienkardinäle werden alle vier Monate neu vom Kardinalskollegium aus den Reihen der Kardinäle gewählt werden, die Ernennung obliegt dann dem Papst. Außerdem wählt das Kardinalskollegium aus den drei Kurienkardinälen einen zum Kardinaldekan. Er soll der gesamten Kurie vorstehen und der höchste Bischof nach dem Papst sein.
    3. Der Heiligen Kongregation sind Päpstliche Kommissionen untergeordnet, die je von einem Präfekten geleitet werden. Die Einrichtung von Kommissionen geschieht durch die Synode, die Ernennung der Präfekten nach Wahl durch das Kardinalskollegium durch den Papst. Jeder geweihte Bischof soll zum Präfekt einer Kommission gewählt werden können. Gemeinsam bilden der Kardinal-Großinquisitor und die Präfekten die Heilige Kongregation und besprechen ihre Handlungen.
    4. Ebenso wie die Heilige Kongregation können auch die anderen Dikasterien untergeordnete Ämter bilden, die Bestimmungen gelten dann entsprechend.


    Ich bitte um Wortmeldungen.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia

  • Eminenzen und Exzellenzen,


    auch dieser Vorschlag scheint mir schlüssig und wohl überlegt. Jedoch rege ich auch hier an, direkt verbindliche Regeln über die Wahl, den Wahlzeitpunkt und die Wahldauer der Kurienämter festzulegen, so dass eine Vakanz der Ämter minimiert, wenn nicht gar von vornherei ausgeschlossen werden kann.


    Für den Namen der Heiligen Kongregation schlage ich Heilige Kongregation für die Glaubenslehre vor.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Ich schließe mich Bruder Carlos an, dass für die Wahl der Kurienämter feste Termine bestimmt werden, damit mögliche Vakanzen ausgeschlossen sind,


    Allerdings schlage ich entsprechend der weitgehenden Kompetenzen der Kongregration für sie den Namen "Heilige Kongregration für Kirche und Glaube" vor. Bedacht werden muss, dass die Kongregration nicht nur für die Glaubenslehre, sondern auch für weitergehende Kompetenzen, wie zum Beispiel die Fragen der Evangelisierung, der Ökumene oder der Laien, sodass aus meiner Sicht eine Fokussierung auf die Glaubenslehre zu einengend wäre.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Was den Wahlzeitpunkt, dürfte die vorgeschlagene Regelung eigentlich klar sein: sie schreibt eine Wahl alle vier Monate vor. Was die Wahldauer angeht, bezweifle ich, ob diese regelbar ist. Es könnte meines Erachtens geregelt werden, dass wenn keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit bekommen hat, der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt wurde. So ließe sich die Wahldauer dann tatsächlich abkürzen.
    Geregelt sollte jedoch werden, mit welcher Mehrheit ein Kandidat gewählt werden muss.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    In Anbetracht dessen, dass, wie Bruder LaGuardia schon erwähnte, das Aufgabenspektrum der Heiligen Kongregation sehr breit gefächert ist, würde ich vorschlagen, einfach bei der sehr offenen Namensvariate "Heilige Kongregation" zu bleiben.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Zunächst wäre noch zu klären, welche Aufgaben genau die einzelnen Dikasterien haben, um dann anschließend den Namen der Heiligen Kongregation festzulegen. Ich schlage vor, dass das Staatssekretariat für die diplomatischen Beziehungen des Heiligen Stuhls sowie für die Kirchenprovinzen zuständig ist; dass die Apostolische Kammer für die Finanzen & den Besitz des Heiligen Stuhls, die Durchführung der päpstlichen Zeremonien, die Gerichtsbarkeit sowie die Angelegenheiten des weltlichen Staates zuständig ist; sowie dass die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, die Mission, die Ordensgemeinschaften, die Ökumene und die Angelegenheiten des Klerus zuständig ist.


    Ich begrüße einheitliche Wahltermine und schlage vor, die Kurienkardinäle stets zu Allerheiligen (1. November), zu Aschermittwoch (Februar/März) und zu Heiligstes Herz Jesu (Juni) zu wählen. Das entspricht etwa viermonatigen Amtszeiten, behindert keine größeren liturgischen Zeiten und liegt auch nicht in den traditionellen Urlaubszeiten.

  • Eminenzen und Exzellenzen,


    ich kann der Aufgabenaufteilung, welche Bruder Rojas vorgeschlagen hat, nur zustimmen, während ich es wirklich für unnötig halte, über den Namen der Heiligen Kongregation eine größere Diskussion abzuhalten. Ich zeige mich mit allen Namensvorschlägen, welche kein falsches Bild des Aufgabenbereiches der Kongregation liefern, einverstanden.

  • Eminenzen und Exzellenzen,


    ich schließe mich in dieser Frage den von Bischof Rojas geäußerten Vorschlag an und halte ebenfalls eine Diskussion über den Namen der Heiligen Kongregation für nicht zielführend.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Ich schlage vor, in dieser Angelegenheit die folgende Sectio für die Apostolische Konstitution über die Kirche zu beschließen.


    Sectio V. Über die Kurie


    A. Die Kurie der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche ist die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls. Sie untersteht dem Kollegium der Kurienkardinäle unter der Leitung des Kardinaldekans und ist unterteilt in die drei Dikasterien (Staatssekretariat, Heilige Kongregation für den Glauben, Apostolische Kammer) sowie deren Untergliederung. Zu keiner Zeit besteht das Kollegium der Kurienkardinäle aus mehr als drei Kardinälen. Die Leiter der Untergliederungen der Dikasterien gelten als Kurienmitarbeiter und nicht als Kurienkardinäle, selbst wenn sie den Titel eines Kardinalpriester oder eines Kardinaldiakon tragen.


    B. Das Staatssekretariat steht unter der Leitung des Kardinal-Staatssekretärs und führt die diplomatischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls, einschließlich derer des Staats Valsantos, und übt die Aufsicht über die Kirchenprovinzen aus. Darunter fallen die Vertretung bei internationalen Organisationen, die Verhandlungen mit ausländischen Regierungen, das Empfangen und Begleiten ausländischer Gäste in Valsanto, die Beratung und Aufsicht über die Metropoliten in organisatorischen Angelegenheiten sowie alle anderen durch Konstitutionen oder Dekrete übertragene Aufgaben.


    C. Die Heilige Kongregation für den Glauben steht unter der Leitung des Kardinal-Großinquisitors und wacht über die Reinheit der Glaubenslehre, führt die Aufsicht über die Missionsgebiete und die Ordensgemeinschaften, übernimmt alle Angelegenheiten, die sich aus der Ökumene ergeben, und spricht in Fragen des Glaubens Recht. Ferner fungiert sie als Ansprechpartner für alle Geistlichen in Fragen des Glaubens und übernimmt alle anderen durch Konstitutionen oder Dekrete übertragene Aufgaben.


    D. Die Apostolische Kammer steht unter der Leitung des Kardinal-Kämmerers und verwaltet den Kirchenbesitz. In diesem Sinne ist ihr die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit des Staates Valsanto anvertraut. Ferner obliegt ihr die Planung und Durchführung aller Zeremonien in Valsanto und aller Staatsbesuche des Papstes, die Oberaufsicht über die Päpstliche Ehrengarde und alle anderen durch Konstitutionen oder Dekrete übertragene Aufgaben. In Angelegenheiten des Staates Valsanto arbeitet sie eng mit den dazu vorgesehenen Gremien des Staats Valsanto zusammen.


    E. Die Dikasterien können durch Instruktionen mit Zustimmung der Apostolischen Generalsynode weitere Untergliederungen schaffen. Das Staatssekretariat richtet Ämter, die Heilige Kongregation Kommissionen und die Apostolische Kammer Räte ein, die unter der Leitung eines Sekretärs, eines Präfekten bzw. eines Präses stehen. Mit Zustimmung der Kurienkardinäle ernennen sie die Leiter ihrer Untergliederungen selbstständig. Durch Instruktionen können sie ferner mit Zustimmung der Apostolischen Generalsynode andere inhaltliche oder organisatorische Fragen ihrer Dikasterien regeln.


    Über die Frage des Namens für die Heilige Kongregation sollten wir ggf. Namensvorschläge sammeln und final darüber abstimmen.

  • Eminenzen und Exzellenzen!


    Bislang wurden für den Namen für die Heilige Kongregation die folgenden vier Vorschläge eingebracht:

    • Heilige Kongregation für die Glaubenslehre
    • Heilige Kongregation für Kirche und Glaube
    • Heilige Kongregation
    • Heilige Kongregation für den Glauben

    In 72 Stunden werde ich eine Abstimmung über den endgültigen Namen einleiten. Bis dahin können auch weiter neue Namensvorschläge eingebracht werden.

    His Eminence, The Most Rev Matthew Cardinal MacLachlan
    Lord Archbishop of St. Arivor and Metropolitan of Albernia