22. September 2009 #1 Acta Apostolicae Sedis vom 22.IX.2009 ADI. Päpstliches Dekret über einige Angelegenheiten der Apostolischen AdministraturenInnozenz V.Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris status valsantinae, Patriarcha Occidentis, Pontifex Maximus, Primas Valsantinae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Valsantinae, Servus Servorum Dei,an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes GottesPäpstliches Dekret über einige Angelegenheiten der Apostolischen Administraturen1.Die Apostolische Administratur für Téngóku und ganz Chinopien wird aufgelöst.2.Die Gebiete Mique-Tsao und Môrçia werden fortan zur Apostolischen Administratur für Mique-Tsao und Môrçia zusammengefasst.Zum Apostolischen Administrator dieser Administratur wird Unser ehrwürdiger Kardinal-Großinquisitor Jonatan Kardinal Hallberg ernannt.3.Die Gebiete Cuellos werden fortan zur Apostolischen Administratur für Cuello zusammengefasst.Zum Apostolischen Administrator wird Unser ehrwürdiger Priester Jacinto Castro aus der Kirchenprovinz Segovia ernannt.4.Für die beiden Apostolischen Administraturen gelten alle Bestimmungen, die das kanonische Recht über Missionsgebiete macht.5.Dieses Dekret erlangt Gültigkeit, sobald es vom Heiligen Vater unterzeichnet und öffentlich verkündet wurde.Valsanto,am Dienstag nach dem Fest des Heiligen Apostels und Evangelisten MatthäusII. Päpstliches Dekret über die priesterlichen EhrentitelInnozenz V.Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris status valsantinae, Patriarcha Occidentis, Pontifex Maximus, Primas Valsantinae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Valsantinae, Servus Servorum Dei,an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes GottesPäpstliches Dekret über die priesterlichen Ehrentitel1.Priester, die sich im Dienste am Herrn auf besondere Weise hervorgetan haben oder die bei der Pflege des wahren Glaubens besondere Leistungen erbracht haben, können durch den Heiligen Vater mit besonderen Titeln und weiteren Rechten geehrt und ausgezeichnet werden.Päpstlicher Ehrenkaplan 2.Der rangniedrigere Ehrentitel ist der eines Päpstlichen Ehrenkaplans. Ein Priester kann auf Vorschlag eines Kardinals oder Metropoliten durch den Heiligen Vater zum Päpstlichen Ehrenkaplan ernannt werden. 3.Ein Päpstlicher Ehrenkaplan ist berechtigt, sich als Kaplan Seiner Heiligkeit zu bezeichnen, und es gebührt ihm, als Monseñor betitelt zu werden. 4.In und außerhalb eines Gottesdienstes ist ein Päpstlicher Ehrenkaplan berechtigt, eine schwarze Soutane mit violetter Paspelierung, violetten Knöpfen und einem violetten Zingulum zu tragen. Päpstlicher Ehrenprälat 5.Der ranghöhere Ehrentitel ist der eines Päpstlichen Ehrenprälats. Ein Priester kann durch den Heiligen Vater zum Päpstlichen Ehrenprälat ernannt werden. 6.Ein Päpstlicher Ehrenprälat ist berechtigt, sich als Prälat Seiner Heiligkeit zu bezeichnen, und es gebührt ihm, als Monseñor betitelt zu werden. 7.Im Gottesdienst ist ein Päpstlicher Ehrenprälat berechtigt, eine violette Chorkleidung zu tragen. Außerhalb eines Gottesdienstes darf er einen schwarzen Talar mit violetten Knöpfen und violettem Zingulum tragen. 8.Dieses Dekret erlangt Gültigkeit, sobald es vom Heiligen Vater unterzeichnet und öffentlich verkündet wurde.Valsanto,am Dienstag nach dem Fest des Heiligen Apostels und Evangelisten Matthäus