Dekret »Seleukia Petrus« über die Kirche von Salem

  • Promulgiert am
    11.10.2015
    Promulgiert von
    Seiner Heiligkeit Papst Linus III. †
    Fundstellennachweis
    ASS 11.X.2015/II
    Geändert am
    03.10.2021
    Geändert durch
    Neufassung des Dekrets
    Fundstellennachweis
    ASS 03.X.2021/II


    Von Seleukia aus hat der heilige Apostelfürst Petrus dem Morgendland das Evangelium verkündet. Bis heute stellen nicht nur die Seleukischen Gebiete, sondern auch die weiteren Gebiete des Königreichs Salem ein Mutterland des Christentums dar. Errichtet durch den Apostel Petrus steht die Kirche von Salem nicht nur in Kommunion mit dem Heiligen Stuhle der Nachfolger des heiligen Apostelfürsten, sondern ist auch auf besondere Weise mit ihm und allen Katholiken der Welt verbunden. Diese Verbindung wollen Wir mit diesem Dekret bestätigen und erneuern. Dieser Historie verpflichtet, erlassen Wir daher die folgende Verfassung für die Kirche von Salem.


    1. Die Kirche von Salem besteht als Teilkirche eigenen Rechts der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und umfasst alle Länder, die der Herrschaft der Krone von Salem unterstehen.


    2. Sitz des Kirchenprovinz Salem ist Salem. Der Patriarch von Salem ist Ordinarius von Salem und steht als Primas dem Heiligen Land vor. Die Berufung oder Abberufung des Patriarchen wird dem Papst von der Synode aller Bischöfe der Kirchenprovinz vorgeschlagen.


    3. Für die in Kirchenprovinz Salem gelten alle Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.


    4. Seleukia bleibt auf Grund seiner besonderen Bedeutung für die Gesamtheit der Christenheit als Erzbistum bestehen, das der Kirchenprovinz Salem zugeordnet ist.


    5. Wir bestätigen die Tradition der Kirche von Salem, wonach alle Priesteramtskandidaten, die durch die Kirche von Salem die Taufe empfangen und durch sie zum Priester geweiht werden, sofern sie vor ihrer Weihe bereits den Bund der Ehe eingegangen sind, vom Versprechen des Zölibats befreit sind, ohne dass dies ein Weihhindernis darstellen soll. Jedoch soll jeder Priesteramtskandidat, der nicht den Bund der Ehe eingegangen ist gemäß den Gesetzen und Bräuchen der Kirche alle Versprechen und Verpflichtungen treu leisten und respektieren.