Dekret »Fratres in Dignitate« über die priesterlichen Ehrentitel

  • Promulgiert am
    02.10.2011
    Promulgiert von
    Seiner Heiligkeit Papst Linus III. †
    Fundstellennachweis
    ASS 2.X.2011/III


    Brüder im Priesteramt, Euer besonderer Auftrag in der Kirche erfordert, daß Ihr »Freunde« Christi seid, die sein Antlitz unablässig betrachten und sich lernbereit in die Schule Marias begeben. Betet ohne Unterlass und ladet die Gläubigen dazu ein, um Berufungen zu beten, wie auch um das Durchhalten der Berufenen im priesterlichen Leben und für die Heiligung aller Priester. Helft Euren Gemeinden, immer mehr das einzigartige »Geschenk und Geheimnis« des Weihepriestertums zu lieben.


    1. Priester, die sich im Dienste am Herrn auf besondere Weise hervorgetan haben oder die bei der Pflege des wahren Glaubens besondere Leistungen erbracht haben, können durch den Papst mit besonderen Titeln und weiteren Rechten geehrt und ausgezeichnet werden.


    2. Der Ehrentitel eines Päpstlichen Ehrenkaplans steht im Range unter dem eines Päpstlichen Ehrenprälats. Den Trägern beider Titel gebührt es, als Monseñor betitelt zu werden.


    3. Ein Päpstlicher Ehrenkaplan ist berechtigt, sich als Kaplan Seiner Heiligkeit zu bezeichnen, und inner- und außerhalb eines Gottesdienstes eine schwarze Soutane mit violetter Paspelierung, violetten Knöpfen und einem violetten Zingulum zu tragen.


    4. Ein Päpstlicher Ehrenprälat ist berechtigt, sich als Prälat Seiner Heiligkeit zu bezeichnen, und innerhalb eines Gottesdienstes die violette Chorkleidung, außerhalb eines Gottesdienstes einen schwarzen Talar mit roter Paspelierung, violetten Knöpfen und einem violetten Zingulum zu tragen.


    5. Jeder Kardinal und jeder Metropolit soll dem Papst Vorschläge für die Verleihung der priesterlichen Ehrentitel unterbreiten dürfen. Über die Verleihung dieser Titel entscheidet aber allein der Papst.