Kirchliche Lehrschreiben

  • Kirchliche Lehrschreiben


    Die kirchlichen Lehrschreiben sind päpstliche Enzykliken, Dogmen und alle weitere Schreiben, die die Grundsätze der katholischen Glaubenslehre festsetzen.

  • Innozenz V.
    Episcopus Vansantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris status valsantinae, Patriarcha Occidentis, Pontifex Maximus, Primas Vansantinae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Coloneae, Servus Servorum Dei,


    an das gläubige Volk in Cuello



    Proklamation der Enzyklika Intentio honorabilis


    Ein ehrenhaftes Vorhaben ist es, seinen heidnischen Landesbrüdern den katholischen Glauben bringen zu wollen. Denn den katholischen Glauben zu bringen heißt den Frieden zu bringen und Jesus Christus spricht: Glückselig die Friedensstifter, denn sie werden Söhne Gottes heißen. So konnten auch die zwölf Apostel bereits am Tage des Kommens des Heiligen Geistes die Juden durch die Kraft ihrer Worte überzeugen und mit dem heiligen Sakrament der Taufe in den Glauben an Jesus Christus überführen.


    Durch Johannes spricht der Herr von unserer Liebe zu unseren Brüdern, denn dieser sagt: Liebe Brüder, wenn Gott uns so geliebt hat, müssen auch wir einander lieben. Die Liebe zu unseren Brüdern und zu allen Menschen ist also der Schlüssel zum Reich Gottes und nur wer liebt, wird erweckt werden. So spricht Gott auch Du sollst nicht töten! und dies ist die logische Schlussfolgerung, denn wer seinen Bruder liebt, der tötet seinen Bruder nicht.


    So sollt auch ihr diese Worte bedenken und nicht im Eifer euren Brüdern Gewalt antun. Liebt eure Brüder und lasset nicht zu, dass Gewalt und Zorn euer Handeln bestimmen! Denn so schreibt Petrus: Seid nicht Beherrscher eurer Gemeinden, sondern Vorbilder für die Herde! Das Wort Gottes wird euch und den Heiden den richtigen Weg weisen, während das Unrecht, die Gewalt und die Sünden euch in das Verderben stürzen werden.


    So sprechen Wir zu euch und mahnen euch, Gottes Wort zu befolgen!


    San Pedro in Valsanto,
    24. November 2008


    Innozenz PP. V.


    Promulgiert am: 24. November 2008 AD (AAS 24.XI.2008/IV)



    Innozenz V.
    Episcopus Vansantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris status valsantinae, Patriarcha Occidentis, Pontifex Maximus, Primas Vansantinae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Coloneae, Servus Servorum Dei,


    an die ehrwürdigen Brüder, die Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und an die übrigen Glieder des Volkes Gottes



    Proklamation der Enzyklika Condignus poena


    Ein diskutiertes Thema unserer Zeit ist es, welche Strafen angemessen sind, für welche Verbrechen. Schon vor vielen hunderten und tausenden von Jahren wurden Verbrecher dafür verurteilt, dass sie die Regeln und Vorschriften des Zusammenlebens ihrer Gemeinschaft missachteten. Und schon immer wurden diese Verbrecher von gerichtlichen Instanzen – oder jenen gleichwertiger Natur – zu Strafen verurteilt, die die Regeln und Vorschriften für die Vergehen vorgesehen haben.


    Noch heute, ist die meistdiskutierte Strafe in diesem Zusammenhang die Todesstrafe. In vielen Ländern bereits abgeschafft, ist sie doch immer noch in zahlreichen anderen präsent und wir täglich zur Anwendung gebracht. Viele Länder haben hohe Hürden in ihre Gesetze gebaut, bevor eine Todesstrafe ausgesprochen wird. In vielen anderen genügt es einen Apfel zu stehlen.


    Die Todesstrafe war und ist ein Instrument des Rechtsstaates zur Abschreckung. All jene, die ein schlimmes Verbrechen begangen haben, sollen zum Tode gebracht werden, um andere vor der Begehung solcher Verbrechen abzuschrecken. Zudem soll sie dazu dienen, solche Menschen, die sich in grausamer Art und Weise eines Verbrechens schuldig gemacht haben, durch den Tod von den rechtschaffenen Menschen für immer fern zu halten. Die braven Menschen müssen geschützt werden – diejenigen die sich gegen sie und die Regeln vergehen, müssen daher fortgeschafft werden. Ins Gefängnis, so ihr Vergehen ein geringes war, in den Tod, so es ein grausames Verbrechen war.


    Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, dass der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.
    Die Strafe soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, dass sich der Schuldige bessert, daher darf auch die Todesstrafe als Mittel zum Schutze des Gemeinwohls nicht grundlegend außer Acht gelassen werden.


    Die Lehre der Kirche besagt schon seit langem:


    Eine andere erlaubte Art des Tötens ist jene, welche den Obrigkeiten zusteht, welchen die Gewalt des Tötens verliehen ist, kraft welcher sie nach der Vorschrift und dem Urteile der Gesetze die Übeltäter strafen und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt rechtlich verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern sie gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch der Totschlag verboten wird. Denn wenn diesem Gesetze dies als Ziel vorgesteckt ist, dass für Leben und Wohlfahrt der Menschen Sorge getragen wird: so zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmässigen Rächer der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt geschieht und so das Leben der Menschen gesichert sei.


    Daher sagt schon David (Psalm 100,8): „Frühe tötete ich alle Sünder des Landes, damit ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter“.



    So sprechen Wir zu euch und mahnen euch, Gottes Wort zu befolgen!


    San Pedro in Valsantinus,
    08. April im Jahre unseres Herrn 2009



    Promulgiert am: 08. April 2009 AD (AAS 08.IV.2009/I)



    Innozenz V.
    Episcopus Valsantinus, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris status valsantinae, Patriarcha Occidentis, Pontifex Maximus, Primas Valsantinae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Valsantinae, Servus Servorum Dei,


    an das gläubige Volk auf den Îles de l'Ouest



    Proklamation der Enzyklika Si possibile


    „Wenn es möglich ist, so gehe dieser Kelch an mir vorüber!“ In Erahnung seines nahenden Todes am Kreuz flehte Jesus Christus der Herr um Gnade, doch ihm war es vorbestimmt, am Kreuze zu sterben und am dritten Tage aufzuerstehen. Auch der Mensch hat oft einen bitteren Kelch zu trinken und ein schweres Kreuz zu tragen, doch darf er in der Hoffnung leben, dass Gott der Vater ihn am Ende der Tage aus dem Reich der Toten erlösen und ihm Eintritt in das ewige Himmelreich gewähren wird. Dies ist unser fester Glaube und in diesem Vertrauen leben wir.


    Der Mensch, der Gottes Wort nicht hört und seinem Ruf nicht folgt, neigt zu manchen Zeiten dazu, seine Gebote zu verletzen und Unheil unter die Menschen zu bringen, die tugendhaft und gottesfürchtig leben. Genau dies geschah auf den Îles de l'Ouest, als ein von bösen Geistern besessenes Volk euch in euren Dörfen heimsuchte. „Und sie wird deine Ernte verzehren und dein Brot, sie werden deine Söhne und deine Töchter verzehren. Sie wird verzehren deine Schafe und deine Rinder, verzehren deinen Weinstock und deinen Feigenbaum.“ Doch kein Tod eurer Brüder und Schwestern wird umsonst sein, denn Gott der Herr wird den erretten, der für sein Vertrauen in Gott sein Leben gelassen hat.


    Denn das Martyrium ist nie umsonst. Wer in Erwartung der Erlösung das Leiden und den Tod Christi erwarten muss, der wird im Tod ein Jünger Jesu und als solcher mit Jesus Christus die Vollendung und Auferstehung erleben und sofort zu Gott dem Vater in den Himmel aufsteigen, wo er ewiges Leben in Fülle hat. Besonders der so grausame Tod am Kreuz, wie ihn viele eurer Brüder und Schwestern erleben mussten und den sie mit den Heiligen Aposteln Petrus und Andreas teilen, heiligt das Martyrium. Es ist Uns daher ein besonderes Anliegen, die Märtyer der Îles de l'Ouest in den Kreis der Heiligen und Seligen aufzunehmen.


    Schlimme Dämonen trieben die, die eure Brüder und Schwestern peinigten, und es ist uns daher ein weiteres Anliegen, diese bösen Geister aus euren Ländern zu vertreiben. „Jesus hatte nämlich zu ihm gesagt: Verlass diesen Mann, du unreiner Geist!“ Nach dem Vorbild unseres Herrn beauftragen wir unsere Priester, Dämonen auszutreiben und Gott um die Heilung der Kranken zu bitten. Dieser Exorzismus ist ein ureigener Auftrag unserer Priester, den Jesus schon seinen Aposteln gegeben hat. Wir werden in Zukunft dafür Sorge tragen, dass dieser Exorzismus auch auf den Îles de l'Ouest seine Anwendung finden wird.


    Zu letzt wollen Wir euch an das erinnern, was Wir in Unserer Enzyklika Intention honorabilis den Christen in Cuello zur Mahnung gaben: Nicht in Eifer oder Wut fügt euren Brüdern und Schwestern den gleichen Schmerz zu, den sie euch verursacht haben. Das Wort und die Liebe Gottes wird die, die noch fern sind vom Herrn, zu sich rufen, und eure Rolle wird es sein, die Nächstenliebe vorzuleben. Denn wer liebt, der wird erweckt werden.


    So sprechen Wir zu euch und mahnen euch, Gottes Wort zu befolgen!


    Valsanto,
    am Sonntag vor dem Fest der Heiligen Erzengel Michael, Gabriel und Rafael im Jahre unseres Herrn 2009



    Promulgiert am: 27. September 2009 AD (AAS 27.IX.2009/I)