Acta Sanctae Sedis, 30.XI.2024 AD

  • Acta Sanctae Sedis

    05.X.2024 AD

    dato a San Paolo in Vaticano


    I. Päpstliches Dekret »Neque alienam terram sumpsimus« über die kirchlichen Strukturen im Kaiserreich Nordhanar


    silvester_wappen_klein.png

    Silvester IV.

    Episcopus Valsantino Vaticanoque, Vicarius Iesu Christi, Successor Principis Apostolorum, Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Princeps sui iuris Status Valsantinae, Patriarcha Occidentis Orientisque, Servus Servorum Dei,


    Ad venerabili fratri, cardinalis, episcopus, sacerdotum, diaconorum et ceteri populi Dei.



    Fratres et sorores in fide, ad perpetuam rei memoriam!


    Päpstliches Dekret »Neque alienam terram sumpsimus« über die kirchlichen Strukturen im Kaiserreich Nordhanar


    "Wir haben kein fremdes Land besetzt und uns nichts angeeignet, was uns nicht gehörte, sondern wir haben nur das Erbe unserer Väter zurückgeholt, das unsere Feinde zu Unrecht vorübergehend an sich gerissen hatten.” (1. Makkabäer 15,33)

    1. Noch immer quält uns die Situation der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche im Kaiserreich Nordhanar, wo Hirten, die dem Nachfolger der Apostelfürsten Treue und Gehorsam versprochen hatten, sich vom Heiligen Stuhl losgesagt haben. Unser Vorgänger seligen Andenkens Simon II. hat aus Anlass dieser Ereignisse am 03. Oktober 2021 die Päpstliche Bulle "Erunt Magistri Mendaces" - Bannbulle gegen die Schuldigen des nordhanarische Schismas (Acta Sancta Sedis, 03.X.2021 AD - Päpstliche Bulle "Erunt Magistri Mendaces" - Bannbulle gegen die Schuldigen des nordhanarische Schismas ) erlassen.

      Durch diese Abspaltung ist die zuletzt mit dem Dekret über die Kirche im Kaiserreich Seyffenstein-Bajar vom 30. November 2014 (Acta Sanctae Sedis, 30.XI.2014 AD) bestätigte Kirchenprovinz in Nordhanar zusammengebrochen.
    2. Für das Gebiet des Kaiserreiches Nordhanar wird eine Apostolische Präfektur für die treuen Seelen in Nordhanar errichtet. Der Sitz der Präfektur soll Syffia sein, soweit dies aufgrund der besonderen Lage in Nordhanar möglich wird.
    3. Für die Apostolische Präfektur für die treuen Seelen in Nordhanar gelten die Bestimmungen, die in der Konstitution »Euntes Ergo« über die Teilkirchen und die Missionsgebiete festgelegt sind.
    4. Der Präfekt soll die besondere Sorge der Kirche für die Katholiken organisieren, denen die Einheit mit dem Heiligen Stuhl ein besonderes Anliegen ist sowie die Wiederannäherung aller Katholiken in Nordhanar zur Autorität des Heiligen Stuhls fördern. Er soll den Wiederaufbau des kirchlichen Lebens insbesondere so fördern, dass die Kirchenprovinz in der Zukunft restauriert werden kann.


    Gegeben zu San Paolo in Vaticano, am 30. November, dem Samstag der vierunddreißigsten Woche im Jahreskreis im Jahre des Herren 2024, dem ersten Jahr Unseres Pontifikats



    sigsilvester.png


    II. Convocatio Apostolico des Heiligen Vaters über die Ernennung eines Präfekten der Apostolischen Präfektur für die Treuen Seelen in Nordhanar


    • Zum Ersten verfügen und bestimmen Wir, dass der Priester Martin Wallner, der aus dem Klerus der Kirche in Nordhanar entstammt, aber Uns und Unseren Vorgängern auch durch die schweren Prüfungen, denen der wahre Glaube in Nordhanar unterworfen ist, beständig und unverbrüchlich die Treue gehalten hat, zum Präfekten der Apostolischen Präfektur für die Treuen Seelen in Nordhanar erwählt und ernannt wird.
    • Zum Zweiten verfügen und bestimmen Wir, dass der Priester Martin Wallner aus Anlass seiner Ernennung zum Präfekten der vorgenannten Apostolischen Präfektur zum Titularbischof von Kaisersruh in Nordhanar erwählt und ernannt wird und genehmigen seine Bischofsweihe.

    Gegeben zu San Paolo in Vaticano, am 30. November, dem Samstag der vierunddreißigsten Woche im Jahreskreis im Jahre des Herren 2024, dem ersten Jahr Unseres Pontifikats

    sigsilvester.png