Deo volente.
Liebe Brüder,
gemäß des Canon 16 der Apostolischen Konstitution »Ad Verbo Sequendum« über die Kirche hat nach der erfolgreichen Ernennung der Kurie die Ernennung des Kardinaldekans stattzufinden. Das Kardinalskollegium hat dabei ein Vorschlagsrecht aus den Reihen der Kardinalbischöfe.
Der Heilige Vater hat durch Convocatio Apostolico vom 06. März 2020
- Louis Kardinal de Renaldi als Kardinal-Staatssekretär
- Janosch Kardinal Stanislawa als Kardinal-Kämmerer
- Robert Kardinal Fischer als Kardinal-Großinquisitor
bestätigt, die damit die Klasse der Kardinalbischöfe bilden.
Stimmberechtigt sind alle gültig kreierten Kardinäle, sofern sie nicht in den Ruhestand versetzt sind.
Die Frist für Nominierungen und Kandidaturen beträgt längstens 72 Stunden.
Decanus Cardinalis