Organisatorische Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats
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Organisatorische Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats
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Liebe Brüder in Christo!
Nun aus den zwei Anträge ist nach umdenken nur einen geworden.
Der Posten des Protokollchef wird sicherlich weiter besetzt werden, hier in der Instruktion wird es aber keine Erwähnung geben, da die Amtsaufgaben unterschiedlich sein können.
Heute geht es in der Erweiterung um ein wesentlichen teil und zwar die Figuren der Prinzipalen Untersekretäre sowie die des General Assessor, und des Apostolischer General Delegat für Päpstliche Vertretungen.
Jedes der drei Geistlichen Amtes bekommt einen Untersekretär.
Im Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten arbeiten der General Assessor und des Apostolischer General Delegat für Päpstliche Vertretungen mit. Der General Assessor des Staatssekretariats ist Untersekretär für Allgemeine Angelegenheiten. Wissenswerte ist die Tatsache das der General Assessor des Staatssekretariats Protokollarisch hinter dem Substituten des Staatssekretariats steht und im falle die aufgaben dieses übernehmen muss.
Alle ausser die weiteren zwei Untersekretäre für das Amt für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen & das Amt für die Beziehungen zu den Staaten
müssen die Bischofsweihe empfangen haben oder empfangen bei Ernennung. Die zwei Unter Sekretären müssen Priester sein.
Bruder Angelo,
mein Vorschlag wäre - bei keiner Änderung des Canon 6 - folgender für Canon 7: "7. In den Ämtern des Staatssekretariats können weitere Mitarbeiter, insbesondere Untersekretäre, bestimmt werden, deren Vollmachten der Staatssekretär bestimmt. Sie sollen im Rahmen dieser Aufgaben an der Leitung mitwirken und ebenfalls Mitglieder des Staatssekretariats sein. Sie sollen zumindestens die Priesterweihe empfangen haben."