
Änderung der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats
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Wir wollen im Sekretariat einige Ämter und dienste zusammen fassen, da uns die Krise der Krankheiten unter den Mitarbeiter schwer getroffen hat.
So haben wir gedacht das Sekretariat für die Beziehung der Staaten mit der Allgemeinen Abteilung zu vereinen. Somit würden dem Substitut mehr aufgaben aufgetragen werden.Ich würde darum bitten das wir darüber eine aktive Diskussion machen.
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Liebe Brüder,
ich frage mich gerade, ob es sinnvoll ist, rein organisatorische Angelegenheiten in beständigen Regelungen zu gießen, oder ob nicht der Leiter der Dikasterie solche Angelegenheiten selbst regeln können. -
Nun meine Brüder, ich denke, dass eine Verschlankung des Verwaltungsapparates dem Dikasterium nur zugute kommt.
Ich verstehe Bruder Roberts Einwand, doch da der Substitut die rechte Hand des Kardinalstaatsekretärs ist, scheint es mir auch recht, wenn er diesen bei diplomatischen Angelegenheiten vertritt, sind dies doch essenzielle Aufgaben des Kardinalstaatssekretariats. -
Werte Brüder,
die Apostolische Konstitution Ad Verbo Sequendum sieht ausdrücklich vor, dass die Leiter der Dikasterien auch bei rein organisatorischen Angelegenheiten ihres Hauses um die Beratung und Zustimmung dieser Synode ersuchen sollen. Eine Instruktion wie Cura Secretariae ist auch nicht ausschließlich von interner Bedeutung, sondern regelt etwa auch die Befugnis zur völkerrechtlichen Vertretung des Heiligen Stuhls gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen. Gleichwohl ist es richtig, dass diese Synode nicht die Zustimmung verweigert, wenn der ehrenwerte Staatssekretär eine andere organisatorische Aufteilung seiner Dikasterie für sinnvoll hält.
Da der Bruder Angelo aber um freie Diskussion gebeten hat, sei es mir gestattet, einen inhaltlichen Gedanken zu dieser Umstrukturierung hervorzubringen. Bereits in der bisherigen Fassung der Instruktion werden dem Substituten durch die Rolle als Stellvertreter des Staatssekretärs umfassende Kompetenzen in den Bereichen der Kirchenprovinzen und der Beziehungen zu den Staaten eingeräumt. Bei einer Vakanz einer der nachgeordneten beiden Ämter fällt deren Aufgabe automatisch dem Substituten zu, und auch im Falle, dass beide Ämter mit Sekretären besetzt sind, ist der Substitut als übergeordnetes Mitglied des Staatssekretariats zu Verhandlungen über Konkordate, zur Aufsicht über die Nuntien und zur Aufsicht über die Kirchenprovinzen berechtigt. Dem Staatssekretär steht auch die Möglichkeit offen, diese Zuständigkeit explizit zu machen und dem Substituten zusätzlich die Leitung einer der beiden Ämter zu übertragen. Ich jedenfalls komme zu dem Schluss, dass die personelle Zusammenlegung der Ämter für Allgemeine Angelegenheiten und für die Beziehungen zu den Staaten in Anbetracht der aktuellen Personalsituation sinnvoll ist, eine organisatorische Umstrukturierung des Staatssekretariats dafür aber nicht erforderlich ist und uns nur für den Fall einer zukünftigen besseren Personalsituation einschränkt.
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Liebe Brüder,
natürlich stimme ich in soweit zu, dass die Amtsträger der Dikasterien grundsätzlich auf Basis einer Instruktion tätig werden sollten, insbesondere wenn es um zentrale Angelegenheiten oder besondere Befugnisse geht.
Wir müssen doch aber auch die Möglichkeit geben, auf Personalsituationen unterschiedlicher Ausgestaltung oder besondere Erfordernisse reagieren zu können.Anders gesagt: Keine Instruktion sollte den Leitern der Dikasterien die Möglichkeit versperren, kurzfristig und flexibel zu handeln, wann immer das notwendig ist
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Hm, das wäre natürlich ideal, Bruder Robert.
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Liebe Brüder, also aus den Blickpunkt ergibt es mir 2 mögliche Schlussfolgerungen, abgesehen von einer Änderung der Instruktion.
Die Instruktion bleibt in beiden Punkten bestehen.
Punkt 1: Ein Sekretär kann in Personalunion mehrere Ämter übernehmen ich denke aber hier Maximal an 2 innerhalb des Staatssekretariat und nur in ausserordentliche Zeiten mehrere.
Punkt 2: Der Substituten bleibt erhalten bekommt aber Aufsicht immer Stellvertreten gesprochen über alles und für das Amt für allgemeine Aufgaben wird zusätzlich ein Sekretär beauftragt.
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Werte Brüder, in Fortführung meines vorherigen Redebeitrags kann ich mich dem zweiten Vorschlag des werten Bruders Angelo anschließen. Es wäre aus meiner Sicht tatsächlich eine sinnvolle Maßnahme, die Stellung des Substituten innerhalb des Staatssekretariats eben als Stellvertreter und Aufsicht über die anderen Ämter zu stärken. Da die speziellen Aufgaben des Amts für Allgemeine Angelegenheiten eben nur die eines persönlichen Büros des Kardinal-Staatssekretärs sind, halte ich einen eigenen Sekretär dafür nicht für erforderlich, vielmehr kann der Substitut neben diesen eher kleinen Aufgaben gut die Aufsicht über die anderen Ämter ausüben und gegebenenfalls Kompetenzen dieser Ämter in seine Zuständigkeit ziehen.
Gestattet mir, werte Brüder, dass ich die Gelegenheit nutze und einen Vorschlag zur entsprechenden Anpassung der Instruktion Cura Secretariae unterbreite:
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Also euer Vorschlag klinkt gar nicht so schlecht und ich würde da auch gerne wissen wie die anderen Brüder es sehen?
Für mich wäre es sicher eine sehr gute Lösung. -
Meine Befürwortung hat er.
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Ich befürworte dies ebenfalls!
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Ich finde den Vorschlag ebenfalls geeignet.
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Werte Brüder,
ich denke, wir können dann über den folgenden Entwurf abstimmen:
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Annuo.
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Annuo
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Annuo.
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Uterque patior.
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