Änderung der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats






  • Deo iuvante
    11 - November - 2015


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!



    Auf Vorschlag von Uns in Funktion des Kardinalstaatssekretär


    soll die Apostolische Generalsynode über die Änderung an der Instruktion


    “»Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats”


    beraten.


    Ich werde zunächst den Antrag begründen




    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode






    Änderung der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats


    1. Das Staatssekretariat als Dikasterie der valsantinischen Kurie besteht aus drei Ämtern, dem Amt für Allgemeine Angelegenheiten und Beziehungen zu den Staaten, dem Amt für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen und dem Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto.


    2. Das Amt für die Allgemeinen und Diplomatischen Angelegenheiten, steht unter der Leitung des Substituten des Staatssekretariats als Sekretär für das Amt für die Allgemeinen und Diplomatischen Angelegenheiten, der gleichzeitig den Kardinal-Staatssekretär vertritt. Er ist zuständig für die Korrespondenz und die Reisen des Kardinal-Staatssekretärs und für den Empfang und die Begleitung von ausländischen Staatsgästen im Staat Valsanto. Desweitern übt er die Aufsicht über die Apostolischen Nuntiaturen aus, führt die Verhandlungen über Konkordate und repräsentiert den Heiligen Stuhl bei internationalen Organisationen.


    3. Das Amt für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen steht unter der Leitung des Sekretärs für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen. Er übt die Aufsicht über die Kirchenprovinzen und die Metropoliten aus, bereitet die Ernennung von Metropoliten vor und unterstützt die Kirchenprovinzen in organisatorischen und personellen Angelegenheiten.


    4. Das Amt für die Beziehungen zu den Staaten steht unter der Leitung des Sekretärs für die Beziehungen zu den Staaten. Es übt die Aufsicht über die Apostolischen Nuntiaturen aus, führt die Verhandlungen über Konkordate und repräsentiert den Heiligen Stuhl bei internationalen Organisationen.


    5. Das Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto steht unter der Leitung des Staatsdekans als Außerordentlichem Sekretär für die Angelegenheiten des Staates Valsanto. Es führt die Verhandlungen über völkerrechtliche Verträge, die den Staat Valsanto betreffen.


    6. Als Mitglied des Staatssekretariats gelten der Kardinal-Staatssekretär, die drei Sekretäre und die Päpstlichen Legaten. Päpstliche Legaten sind Mitarbeiter eines der Ämter mit Ausnahme des Amtes für die Angelegenheiten des Staates Valsanto, denen der Papst die Vollmacht erteilt hat, vor fremden Subjekten den Heiligen Stuhl zu vertreten. Alle Mitglieder des Staatssekretariats mit Ausnahme des Außerordentlichen Sekretärs müssen die Bischofsweihe erhalten haben.


    Rot entfällt, Grün Neufassung


    Neufassung der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats


    1. Das Staatssekretariat als Dikasterie der valsantinischen Kurie besteht aus drei Ämtern, dem Amt für die Allgemeinen und Diplomatischen Angelegenheiten, dem Amt für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen und dem Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto.


    2. Das Amt für die Allgemeinen und Diplomatischen Angelegenheiten, steht unter der Leitung des Substituten des Staatssekretariats als Sekretär für das Amt für die Allgemeinen und Diplomatischen Angelegenheiten, der gleichzeitig den Kardinal-Staatssekretär vertritt. Er ist zuständig für die Korrespondenz und die Reisen des Kardinal-Staatssekretärs und für den Empfang und die Begleitung von ausländischen Staatsgästen im Staat Valsanto. Desweitern übt er die Aufsicht über die Apostolischen Nuntiaturen aus, führt die Verhandlungen über Konkordate und repräsentiert den Heiligen Stuhl bei internationalen Organisationen.


    3. Das Amt für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen steht unter der Leitung des Sekretärs für die Angelegenheiten der Kirchenprovinzen. Er übt die Aufsicht über die Kirchenprovinzen und die Metropoliten aus, bereitet die Ernennung von Metropoliten vor und unterstützt die Kirchenprovinzen in organisatorischen und personellen Angelegenheiten.


    4. Das Amt für die Angelegenheiten des Staates Valsanto steht unter der Leitung des Staatsdekans als Außerordentlichem Sekretär für die Angelegenheiten des Staates Valsanto. Es führt die Verhandlungen über völkerrechtliche Verträge, die den Staat Valsanto betreffen.


    5. Als Mitglied des Staatssekretariats gelten der Kardinal-Staatssekretär, die drei Sekretäre und die Päpstlichen Legaten. Päpstliche Legaten sind Mitarbeiter eines der Ämter mit Ausnahme des Amtes für die Angelegenheiten des Staates Valsanto, denen der Papst die Vollmacht erteilt hat, vor fremden Subjekten den Heiligen Stuhl zu vertreten. Alle Mitglieder des Staatssekretariats mit Ausnahme des Außerordentlichen Sekretärs müssen die Bischofsweihe erhalten haben.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Wir wollen im Sekretariat einige Ämter und dienste zusammen fassen, da uns die Krise der Krankheiten unter den Mitarbeiter schwer getroffen hat.
    So haben wir gedacht das Sekretariat für die Beziehung der Staaten mit der Allgemeinen Abteilung zu vereinen. Somit würden dem Substitut mehr aufgaben aufgetragen werden.


    Ich würde darum bitten das wir darüber eine aktive Diskussion machen.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Liebe Brüder,
    ich frage mich gerade, ob es sinnvoll ist, rein organisatorische Angelegenheiten in beständigen Regelungen zu gießen, oder ob nicht der Leiter der Dikasterie solche Angelegenheiten selbst regeln können.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Nun meine Brüder, ich denke, dass eine Verschlankung des Verwaltungsapparates dem Dikasterium nur zugute kommt.
    Ich verstehe Bruder Roberts Einwand, doch da der Substitut die rechte Hand des Kardinalstaatsekretärs ist, scheint es mir auch recht, wenn er diesen bei diplomatischen Angelegenheiten vertritt, sind dies doch essenzielle Aufgaben des Kardinalstaatssekretariats.

  • Werte Brüder,


    die Apostolische Konstitution Ad Verbo Sequendum sieht ausdrücklich vor, dass die Leiter der Dikasterien auch bei rein organisatorischen Angelegenheiten ihres Hauses um die Beratung und Zustimmung dieser Synode ersuchen sollen. Eine Instruktion wie Cura Secretariae ist auch nicht ausschließlich von interner Bedeutung, sondern regelt etwa auch die Befugnis zur völkerrechtlichen Vertretung des Heiligen Stuhls gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen. Gleichwohl ist es richtig, dass diese Synode nicht die Zustimmung verweigert, wenn der ehrenwerte Staatssekretär eine andere organisatorische Aufteilung seiner Dikasterie für sinnvoll hält.


    Da der Bruder Angelo aber um freie Diskussion gebeten hat, sei es mir gestattet, einen inhaltlichen Gedanken zu dieser Umstrukturierung hervorzubringen. Bereits in der bisherigen Fassung der Instruktion werden dem Substituten durch die Rolle als Stellvertreter des Staatssekretärs umfassende Kompetenzen in den Bereichen der Kirchenprovinzen und der Beziehungen zu den Staaten eingeräumt. Bei einer Vakanz einer der nachgeordneten beiden Ämter fällt deren Aufgabe automatisch dem Substituten zu, und auch im Falle, dass beide Ämter mit Sekretären besetzt sind, ist der Substitut als übergeordnetes Mitglied des Staatssekretariats zu Verhandlungen über Konkordate, zur Aufsicht über die Nuntien und zur Aufsicht über die Kirchenprovinzen berechtigt. Dem Staatssekretär steht auch die Möglichkeit offen, diese Zuständigkeit explizit zu machen und dem Substituten zusätzlich die Leitung einer der beiden Ämter zu übertragen. Ich jedenfalls komme zu dem Schluss, dass die personelle Zusammenlegung der Ämter für Allgemeine Angelegenheiten und für die Beziehungen zu den Staaten in Anbetracht der aktuellen Personalsituation sinnvoll ist, eine organisatorische Umstrukturierung des Staatssekretariats dafür aber nicht erforderlich ist und uns nur für den Fall einer zukünftigen besseren Personalsituation einschränkt.

  • Liebe Brüder,
    natürlich stimme ich in soweit zu, dass die Amtsträger der Dikasterien grundsätzlich auf Basis einer Instruktion tätig werden sollten, insbesondere wenn es um zentrale Angelegenheiten oder besondere Befugnisse geht.
    Wir müssen doch aber auch die Möglichkeit geben, auf Personalsituationen unterschiedlicher Ausgestaltung oder besondere Erfordernisse reagieren zu können.


    Anders gesagt: Keine Instruktion sollte den Leitern der Dikasterien die Möglichkeit versperren, kurzfristig und flexibel zu handeln, wann immer das notwendig ist

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Liebe Brüder, also aus den Blickpunkt ergibt es mir 2 mögliche Schlussfolgerungen, abgesehen von einer Änderung der Instruktion.


    Die Instruktion bleibt in beiden Punkten bestehen.


    Punkt 1: Ein Sekretär kann in Personalunion mehrere Ämter übernehmen ich denke aber hier Maximal an 2 innerhalb des Staatssekretariat und nur in ausserordentliche Zeiten mehrere.


    Punkt 2: Der Substituten bleibt erhalten bekommt aber Aufsicht immer Stellvertreten gesprochen über alles und für das Amt für allgemeine Aufgaben wird zusätzlich ein Sekretär beauftragt.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Werte Brüder, in Fortführung meines vorherigen Redebeitrags kann ich mich dem zweiten Vorschlag des werten Bruders Angelo anschließen. Es wäre aus meiner Sicht tatsächlich eine sinnvolle Maßnahme, die Stellung des Substituten innerhalb des Staatssekretariats eben als Stellvertreter und Aufsicht über die anderen Ämter zu stärken. Da die speziellen Aufgaben des Amts für Allgemeine Angelegenheiten eben nur die eines persönlichen Büros des Kardinal-Staatssekretärs sind, halte ich einen eigenen Sekretär dafür nicht für erforderlich, vielmehr kann der Substitut neben diesen eher kleinen Aufgaben gut die Aufsicht über die anderen Ämter ausüben und gegebenenfalls Kompetenzen dieser Ämter in seine Zuständigkeit ziehen.


    Gestattet mir, werte Brüder, dass ich die Gelegenheit nutze und einen Vorschlag zur entsprechenden Anpassung der Instruktion Cura Secretariae unterbreite:

    2. Das Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten steht unter der Leitung des Substituten des Staatssekretariats als Sekretär für Allgemeine Angelegenheiten, der gleichzeitig den Kardinal-Staatssekretär vertritt. Es ist zuständig für die Korrespondenz und die Reisen des Kardinal-Staatssekretärs und für den Empfang und die Begleitung von ausländischen Staatsgästen im Staat Valsanto. Gleichzeitig übt der Substitut als Stellvertreter des Kardinal-Staatssekretärs die Aufsicht über die anderen drei Ämter aus und kann Aufgaben dieser Ämter in seinen eigenen Zuständigkeitsbereich holen. Fällt eines der Ämter vakant, fallen dessen Aufgaben automatisch dem Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten zu.

  • Also euer Vorschlag klinkt gar nicht so schlecht und ich würde da auch gerne wissen wie die anderen Brüder es sehen?
    Für mich wäre es sicher eine sehr gute Lösung.

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Ich finde den Vorschlag ebenfalls geeignet.

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    Seine Eminenz, Robert Kardinal Fischer

    Kardinaldekan - Kardinalgroßinquisitor - Kardinalbischof von Nuesca

    Titularerzbischof von Tigualu - Kardinaldekan emeritus - Erzbischof emeritus von Bergen und Metropolit emeritus von Bergen


  • Werte Brüder,


    ich denke, wir können dann über den folgenden Entwurf abstimmen:


    Instruktion zur Änderung der Stellung des Substituten des Staatssekretariats


    1. In Canon 2 der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats wird der Satz "der gleichzeitig den Kardinal-Staatssekretär vertritt" gestrichen.


    2. In Canon 2 der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats wird am Ende eingefügt: "Gleichzeitig übt der Substitut als Stellvertreter des Kardinal-Staatssekretärs die Aufsicht über die anderen drei Ämter aus und kann Aufgaben dieser Ämter in seinen eigenen Zuständigkeitsbereich holen. Fällt eines der Ämter vakant, fallen dessen Aufgaben automatisch dem Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten zu."






  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!


    Da der entsprochen wurde zur Abstimmung zu kommen,
    lasst uns über die


    „Instruktion zur Änderung der Stellung des Substituten des Staatssekretariats“


    Abstimmen.



    Abstimmung


    Bitte stimmt ab durch den Ausruf Annuo, eure Ablehnung durch Nego und eure Enthaltung mit Uterque patior.


    Die Abstimmung dauert bis zum 03.12.15, 20.00 Uhr.





    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode



    Instruktion zur Änderung der Stellung des Substituten des Staatssekretariats


    1. In Canon 2 der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats wird der Satz "der gleichzeitig den Kardinal-Staatssekretär vertritt" gestrichen.


    2. In Canon 2 der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats wird am Ende eingefügt: "Gleichzeitig übt der Substitut als Stellvertreter des Kardinal-Staatssekretärs die Aufsicht über die anderen drei Ämter aus und kann Aufgaben dieser Ämter in seinen eigenen Zuständigkeitsbereich holen. Fällt eines der Ämter vakant, fallen dessen Aufgaben automatisch dem Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten zu."

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii

  • Uterque patior.

    Son Éminence

    Louis Cardinal de Renaldi

    Le cardinal secrétaire d'Etat

    Le cardinal évêque de Santa Julía

    Le Archevêque titulaire de Partoniu


    Connétable de Barnstorvia

    Duc de Nivelles


    vormals:

    Kardinaldekan

    Primas von Mérolie & Erzbischof von Orly

    Apostolischen Erzvikar von San Pedro del Valsanto


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  • Deo iuvante


    Liebe Brüder Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle!


    Die Apostolische Generalsynode hat der Änderung an der


    „Instruktion zur Änderung der Stellung des Substituten des Staatssekretariats“


    Zugestimmt.



    Dabei stimmten die Brüder wie folgt:


    Annuo: 3


    Nego: 0


    Uterque patior: 1



    Das Dokument wird dem Heiligen Vater zur Zustimmung vorgelegt.





    sig.



    ___________________________________________________
    Dr. Angelo Kardinal Rossi
    Präses der Apostolischen Generalsynode



    Instruktion zur Änderung der Stellung des Substituten des Staatssekretariats


    1. In Canon 2 der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats wird der Satz "der gleichzeitig den Kardinal-Staatssekretär vertritt" gestrichen.


    2. In Canon 2 der Instruktion »Cura Secretariae« über die Ämter des Staatssekretariats wird am Ende eingefügt: "Gleichzeitig übt der Substitut als Stellvertreter des Kardinal-Staatssekretärs die Aufsicht über die anderen drei Ämter aus und kann Aufgaben dieser Ämter in seinen eigenen Zuständigkeitsbereich holen. Fällt eines der Ämter vakant, fallen dessen Aufgaben automatisch dem Amt für die Allgemeinen Angelegenheiten zu."

    Angelo Kardinal Rossi
    Kardinalstaatssekretär
    Kardinalbischof von Santa Julía
    Titularerzbischof von Forum Matianii