Dekret “Fundamentum foederis” über einige Änderungen am Dekret “Tantum igitur”
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Werter Präses, liebe Brüder,
bevor es hier zu hitzigen Debatten kommt: Nein, ich möchte nicht die Ehe revolutionieren, nur einige sinnvolle oder notwendige Änderungen vorschlagen.
Im Detail:
1. Ehen über die Grenzen von Religionen hinweg sind in der Zivilgesellschaft nicht unüblich und ich sehe keinen Grund, hier im Weg zustehen, solange dies nicht dem Glauben schadet. Wir haben für die Formvorschriften die Möglichkeit des Dispens geschaffen, die halte ich auch hier für angebracht.
2. Wir haben den Fall der verheimlichten Hinderungsgründe bereits aufgenommen. Was aber ist, wenn die Hinderungsgründe gemeinschaftlich verheimlicht werden und eigentlich nach dem Recht keine Ehe zulässig ist? - Hier gilt es eine Lücke zu schließen, damit das Recht wirksam durchgesetzt werden kann.
Eine Ehe ist ferner ein Konsens. Wenn aus Gründen, die individuell sein können, es einem Partner nicht möglich war, das Wesen der Ehe zu verstehen, kann er keinen gültigen Konsens eingegangen sein, womit die Ehe nicht gültig zu Stande gekommen sein kann. Auch diesen Fall müssen wir berücksichtigen.
3. Die Aufhebung ist selbsterklärend.
4. Die Ehegemeinschaft als ewiger Bund basiert auf der Liebe beider Partner zueinander. Wer aber Gewalt gegen seinen Ehepartner oder die Kinder ausübt oder in sonstiger Weise eklatant seine ehelichen Pflichten verletzt, zum Beispiel durch fortgesetzte Untreue, der erfüllt seine Verpflichtungen aus dem Eheversprechen nicht nur nicht, sondern handelt entgegengesetzt dazu. In solchen Fällen - ich spreche hier definitiv nicht von Bagatellen, sondern von ernsten Verstößen - sollte als letzte Möglichkeit die Eheannullierung gegeben sein, zum Schutze des Geschädigten Ehepartners, dem die Fortführung der Ehe dann nicht mehr zugemutet werden kann.
5. und 6. Da vor einiger Zeit die Organisation der kirchlichen Gerichte geregelt wurde, werden durch diese Änderungen ebendiese die Verfahren übertragen. -
Werte Brüder,
als Hirte eines Diasporabistums weiß ich um die Problematik einer Ehe mit nicht katholischen Ehepartnern. Die Mehrzahl der Einwohner von Glenverness gehört der Presbyterian Kirk o Glenverness an, zu der wir vor Ort ein gutes interkonfessionelles Verhältnis pflegen. Entsprechende Eheschließungen sind daher nicht unüblich und finden meine ausdrückliche Billigung. Vor diesem Hintergrund kann ich verstehen, wenn es in anderen Ländern, wo die Heilige Mutter Kirche in der Minderheit ist, zu ähnlichen Problemen kommen kann. Insbesondere wenn die Gemeinden nur sehr klein und mit einem beschränkten Genpool ausgestattet sind. Aus diesem Grund unterstütze ich den ersten Änderungsvorschlag vor allem, da er den Ortskirchen entsprechenden Ermessensspielraum zugesteht. Wir dürfen diese Ehen nicht als Gefahr für den Glauben unserer Schäfchen sehen, sondern als Chance, die Botschaft des HERRN in solche Ehen und Familien zu tragen.
Die weiteren Änderungswünsche erscheinen mir durchaus diskutierenswert, wenngleich ich mir noch keine abschließende Meinung dazu gebildet habe und auf weitere Wortmeldungen hoffe.
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Werte Brüder,
ich freue mich über die Unterstützung durch Bruder Serf und darf versichern: Es muss nicht immer eine katholische Minderheit sein, damit dieser Fall eintritt.
Ich frage mich im Nachhinein, ob der Änderungsvorschlag zu hart formuliert ist und würde vorschlagen, dass "Vor dem Dispens soll jedoch der Ortsbischof darauf aufmerksam machen, dass die Kirche eine solche Heirat nicht empfiehlt" umformuliert wird in "Vor dem Dispens soll jedoch der Ortsbischof darauf aufmerksam machen, dass eine solche Heirat Probleme für den Glauben mit sich bringen kann" -
Liebe Brüder,
was Bruder Sinner hier vorschlägt verschlägt mir beinahe die Sprache:
Während ich, wenngleich ich ihn nicht begrüße, den Vorschlag zur Mischehe noch mittragen könnte, der in der Tradition grundsätzlich verankert ist, scheint mir schon der Änderungsvorschlag dazu wieder die Grundsätze unseres Glaubens in Frage zu stellen: Als katholische Kirche können wir Mischehen vielleicht akzeptieren, aber wir sollten sie nicht fördern.
Der Canon 4 scheint mir einen Blanko-Scheck für Eheannullierungen ausstellen zu wollen. Das ist nicht akzeptabel. -
Liebe Brüder,
ich möchte auf die Äußerungen von Bruder Saldaviar nicht weiter eingehen, zur Interpretation, die durch das Dekret klar vorgegeben ist, habe ich mich geäußert.
Ich möchte aber dennoch eine überarbeitete Fassung des Dekrets vorlegen. -
Bevor wir inhaltlich weiterdiskutieren beantrage ich zum Verfahren, dass wir über jeden der Änderungspunkte zunächst getrennt abstimmen, bevor wir zu einer Schlussabstimmung kommen.
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Habt ihr, Bruder, Bauchschmerzen im Bezug auf einen der Punkte?
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Wie gesagt, beim ersten bin ich ganz bei Euch, Bruder und bei den anderen noch im Meinungsfindungsprozess. Aber mir scheint, dass es bei anderen Brüdern Vorbehalte gibt. Es wäre schade, wenn der gesamte Antrag scheitern würde, weil einzelne Punkte gegen eine Zustimmung stehen würden.
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Vielleicht sollten wir erst diskutieren und dann sehen, ob es einen Dissens gibt. Dann kann man die Abstimmung noch immer teilen.
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Antrag wird stattgegeben - Jeder Punkt wird diskutiert und getrennt Abgestimmt.
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Nun, liebe Brüder?
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Werte Brüder wollen wir zu einem Ende kommen in diesem Dekret?
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Ich könnte mir vorstellen, dass noch Diskussionsbedarf besteht, werter Bruder, bisher haben sich ja kaum inhaltliche Beiträge ergeben.
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Bruder Präses?
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Ja, Bruder Dekan?
Ich weiss eine Entscheidung ist hier fällig da es dem anscheinen erregt nicht die Interesse zu erwecken.
Ich werde mir überlegen was zu tun ist in diesem Bezug. -